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Mieten & Vermieten: Maklerkosten, endlich Gerechtigkeit?

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Bisher war es auf dem Wohnungsmarkt so, dass die zukünftigen Mieter einer Wohnung auch die Maklerkosten zu tragen hatten. Zwar regelte es der Gesetzgeber, dass die Kosten dafür zwei Monatskaltmieten zzgl. 19% Mehrwertsteuer nicht übersteigen durften, aber dennoch ist die Summe nicht zu unterschätzen, wenn man bedenkt, dass bei einem Umzug häufig noch andere Anschaffungen bezahlt werden müssen. Nun soll sich diese Regelung ändern, zumindest wenn es nach unserer neuen Bundesregierung geht. Bei kommenden Wohnungswechseln soll derjenige den Makler bezahlen, der ihn auch bestellt hat – in den meisten Fällen ist das der Vermieter. Aber auch andere Dinge stehen auf dem Prüfstand. So soll zum Beispiel der Makler künftig seine Eignung nachweisen, genau wie eine Versicherung gegen Falschberatung. Das wird den Kunden sehr entgegen kommen, denn in der Immobilienbranche gibt es viele schwarze Schafe, da eine Eignungsprüfung bisher nicht benötigt wird. Wer mehr erfahren möchte, findet weitere Informationen zum Immobilienrecht bei AdvoGarant.de. Für den Mieter scheinen diese neuen Regelungen nur Vorteile zu haben, so scheint es auf den ersten Blick zumindest. Es ist jedoch zu befürchten, dass sich die Vermieter die Kosten für den Makler auf andere Art wieder zurückholen. Da die Maklerkosten, laut deutschem Recht, nicht über die Betriebskosten […]

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